Erklärung zur Barrierefreiheit

StuttgartKonzert ist bemüht, seine Website www.stuttgartkonzert.de im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) barrierefrei zugänglich zu machen. Unser Ziel ist es, allen Nutzern, insbesondere auch Menschen mit Beeinträchtigungen, eine leichte und uneingeschränkte Nutzung zu ermöglichen.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Barrierefreiheit unserer Website unterliegt einem laufenden Entwicklungsprozess. Wir sind bemüht, die digitale Barrierefreiheit weiter zu erhöhen, und bekannte Defizite schrittweise zu beheben.

Diese Webseite ist zu einem wesentlichen Teil bereits mit den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit vereinbar.

Maßstab für diese Einschätzung der Barrierefreiheit sind die internationalen Zugänglichkeitsstandards der WCAG 2.2 mit Konformitätslevel »AA«.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vorgenommenen Analyse durch das Softwaretool Accessible Web RAMP. Für die Prüfung wurden alle Inhaltsseiten durch das Softwaretool analysiert und die Fehler – soweit möglich – behoben. Die Ergebnisse werden in wenigen Tagen an dieser Stelle in einem Testbericht veröffentlicht.

Die letzte Überprüfung hier erfolgte am 26. Juni 2025.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die bestehenden bekannten Unvereinbarkeiten sind nachfolgend aufgeführt:

  • Die Website wird derzeit in deutscher Sprache angeboten. Nicht-deutsche Wörter, z.B. Fachbegriffe, werden nicht ausgezeichnet.
  • Es werden noch keine Inhalte in Einfacher Sprache bzw. Gebärdensprache bereitgestellt.

 

Unverhältnismäßige Belastung

Komplexe interaktive Anwendungen und spezielle Funktionen auf unserer Website erfordern erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen, um sie vollständig barrierefrei zu gestalten. Wir prüfen kontinuierlich Möglichkeiten zur Verbesserung, können jedoch aufgrund der unverhältnismäßig hohen Kosten nicht alle Barrieren sofort beseitigen.

Hier wird vorübergehend die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 geltend gemacht.

Dies betrifft folgende Anwendungen und Funktionen:

  • Die Ticketbuchung über eine direkte Sitzplatzwahl in einer Saalplan-Darstellung mittels Tastatur.
  • Eingebundene, externe Inhalte Dritter, zum Beispiel Videos, Podcasts oder Beiträge von Social Media Plattformen oder YouTube sind nicht voll zugänglich und unterliegen nicht unserem Einflussbereich.


Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen? Haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Oder benötigen Sie Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt sind? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

StuttgartKonzert GmbH
Reinsburgstr. 33 (kein Kundenverkehr)
70178 Stuttgart
marketing@muenchenmusik.de

 

Durchsetzungsverfahren

Die Überwachung der Barrierefreiheitsanforderungen erfolgt durch die zentrale "Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF), die in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg tätig ist.

Bis zur formalen Errichtung der MLBF richten Sie Ihre Anfragen an: 

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
E-​Mail: MLBF@ms.sachsen-​anhalt.de

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 erstellt und zuletzt am 30. Juni 2025 aktualisiert.