Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Verkauf von Eintrittskarten („Tickets") an Kunden/Besteller für Veranstaltungen, die die StuttgartKonzert Veranstaltungs GmbH („StuttgartKonzert") im eigenen Namen durchführt. Dazu gehören die Veranstaltung selbst sowie alle damit zusammenhängenden Nebenleistungen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Kartenkäufe desselben Bestellers bzw. bei Verwendung desselben Passwords (Kennwortes).
I. Sonderbestimmungen für den Kartenverkauf im Internet
1. Vertragsschluss
Das elektronische Ticketsystem von StuttgartKonzert ("Virtuopolis") ist so eingerichtet, dass sämtliche über das Internet noch verkäuflichen Karten einer Veranstaltung mit Farbe als verfügbar gekennzeichnet sind. Auf diese Weise unterbreitet StuttgartKonzert ein Angebot zum verbindlichen Vertragsschluss. Dieses Angebot wird vom Besteller angenommen, indem er die Ticketbestellung nach Fertigstellung absendet. Mit der Verarbeitung durch den Server von StuttgartKonzert ist der Vertrag zustande gekommen. Einer gesonderten Bestätigung der Bestellung durch StuttgartKonzert bedarf es für den Vertragsschluss nicht. Gleichwohl versendet StuttgartKonzert unverzüglich eine e-mail mit den Daten der Bestellung an die bekanntgegebene elektronische Adresse.
Wichtiger Hinweis:
Nach § 312 b III Nr. 6 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unterfällt die Ticketbestellung im Internet nicht den Regeln über Fernabsatzverträge. Es besteht daher kein Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Alle Bestellungen sind daher endgültig und verbindlich.
2. Password (Kennwort)
a. Der Kunde kann bei seiner Bestellung ein Password (Kennwort) wählen, das er selbst aussucht.
b. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Password Dritten nicht zugänglich zu machen und auch nicht auf seinem Computer zu speichern. Zuwiderhandlungen erfolgen auf eigenes Risiko. Der Kunde haftet für jeden Mißbrauch.
3. Mengenbeschränkung
StuttgartKonzert behält sich vor, Bestellungen von 15 oder mehr Karten vor Ausführung zu verifizieren.
II. Allgemeine Bestimmungen
Die folgenden Allgemeinen Bestimmungen regeln jeden Kartenverkauf unabhängig davon, ob er im Internet ("Virtuopolis") oder auf sonstige Weise zustandekommt.
1. Zahlungsmodalitäten
a. Tickets können an der Abendkasse in bar, telefonisch per SEPA-Lastschrift und per Vorkasse, im Internet mit den zuvor genannten Zahlarten SEPA-Lastschrift und Vorkasse sowie per Kreditkarte (MasterCard/Visa) bezahlt werden. Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Hiervon abweichend ist bei der Zahlart Vorkasse der Gesamtpreis bis zu dem mitgeteilten Datum vollständig auf das von StuttgartKonzert benannte Konto zu überweisen.
b. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift ermächtigt der Kunde StuttgartKonzert einmalig eine Zahlung von seinem Konto mittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von StuttgartKonzert auf seinem Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Die SEPA-Vorabbenachrichtigung erfolgt nach Eingang der Bestellung per Rechnung bzw. bei einer Online-Bestellung zusätzlich per Email. Der Rechnungsbetrag wird frühestens 3 Werktage nach Eingang der Bestellung eingezogen.
Im Falle einer von Ihnen verschuldeten Lastschriftrückgabe wird StuttgartKonzert die Rückbelastungskosten in Höhe von 8 Euro an Sie weiterberechnen. Diese Rückbelastungskosten setzen sich aus den anfallenden Gebühren des jeweiligen Geldinstitutes und dem damit verbundenen Mehraufwand zusammen.
2. Versand / Versand- und Systemgebühren
a. StuttgartKonzert versendet die bestellten Tickets an eine anzugebende Adresse. Der Versand erfolgt auf Risiko des Kunden und kann von der vorherigen, vollständigen Bezahlung abhängig gemacht werden. Für Porto und Verpackung werden die während der Buchung im Internet ausgewiesenen Gebühren berechnet, sonst EUR 4,00 für Porto und Verpackung bei Versand innerhalb Deutschlands sowie EUR 1,00 je Ticket als Systemgebühr.
b. Sofern nicht anders vereinbart, werden Tickets innerhalb Deutschlands durch die Deutsche Post AG versandt. Die Wahl einer anderen Versandart nach billigem Ermessen bleibt vorbehalten.
c. Die Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von StuttgartKonzert.
3. Reklamationen
a. Der Kunde ist verpflichtet, StuttgartKonzert unverzüglich zu benachrichtigen, wenn bestellte Tickets bei innerdeutschem Versand nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Absendung der Bestellung eintreffen.
b. Die Beanstandung von falsch ausgeführten Bestellungen kann nur bis zum Beginn der Veranstaltung erfolgen und ist nach diesem Zeitpunkt ausgeschlossen.
c. Verloren gegangene Tickets werden nicht ersetzt.
4. Rücknahme von Tickets
Die Rücknahme von richtig ausgelieferten Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eigene Fehler von StuttgartKonzert bei der Ausführung von Bestellungen werden nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen korrigiert.
5. Verlegung/Absage von Veranstaltungen
a. StuttgartKonzert behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund, insbesondere bei Erkrankung von Künstlern oder schlechtem Wetter bei Freiluftveranstaltungen, an andere Orte oder Tage zu verlegen. Gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit; eine Erstattung ist auf Fälle beschränkt, in denen dem Kunden der Besuch des neuen Termins unzumutbar ist.
b. Bei Absage einer Veranstaltung werden die Eintrittspreise ohne Versandspesen, Porto und Systemgebühren gegen Vorlage der Original-Tickets erstattet.
6. Programm- und Besetzungsänderungen, Ausfall einzelner Künstler
a. Programm- und Besetzungsänderungen
Der Veranstalter behält sich vor, Programmänderungen sowie Änderungen der mitwirkenden Künstlerinnen und Künstler vorzunehmen, sofern nicht der ausdrücklich angekündigte Hauptkünstler betroffen ist. Solche Änderungen können aus künstlerischen, organisatorischen oder krankheitsbedingten Gründen erforderlich werden und berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch der Tickets, solange der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
b. Ausfall einzelner Künstler / Ersatzbesetzung
Fällt eine angekündigte Solistin oder ein angekündigter Solist aus wichtigem Grund – insbesondere aufgrund krankheits- oder unfallbedingter Verhinderung – aus, ist der Veranstalter berechtigt, eine künstlerisch angemessene Ersatzbesetzung zu stellen oder das Programm entsprechend anzupassen. Eine Rückerstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen, sofern die Veranstaltung in angepasster Form fortgeführt wird und dies für den Kunden zumutbar bleibt.
Ist hingegen der ausdrücklich angekündigte Hauptkünstler betroffen, verbleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt.
c. Wesentliche Änderungen
Eine teilweise Erstattung des Ticketpreises kommt nur in Betracht, wenn
i. der gesamte Konzertteil entfällt, der die betreffende Solistin oder den betreffenden Solisten betrifft, und
ii. dadurch der künstlerische Gesamtwert der Veranstaltung erheblich beeinträchtigt wird.
In diesem Fall erfolgt eine anteilige Erstattung des Ticketpreises nach billigem Ermessen des Veranstalters und entsprechend der tatsächlichen Wertminderung. Ein Anspruch auf vollständige Erstattung besteht nur, wenn die gesamte Veranstaltung abgesagt wird und kein Ersatztermin angeboten werden kann.
d. Keine weitergehenden Ansprüche
Weitergehende Ansprüche – insbesondere Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche – sind ausgeschlossen, sofern der Veranstalter die Änderung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Gesetzlich zwingende Ansprüche, insbesondere bei Unmöglichkeit oder höherer Gewalt, bleiben unberührt.
e. Information über Änderungen
Der Veranstalter informiert das Publikum nach Möglichkeit frühzeitig über Programm- oder Besetzungsänderungen. Aus organisatorischen Gründen können Änderungen jedoch auch erst am Veranstaltungstag bekannt gegeben werden.
7. Zutritt für Minderjährige
Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu allen Veranstaltungen – auch in Begleitung einer personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person – grundsätzlich nicht gestattet, solange keine anderen Angaben im Einzelfall bekannt gemacht werden. Sind Kinder entsprechend Satz 1 nicht zutrittsberechtigt, ist ihnen der Zutritt auch dann nicht gestattet, wenn sie im Besitz einer Eintrittskarte sind. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten.
8. Abonnementbedingungen
a. Abonnementvertrag:
Ein Abonnement kann telefonisch oder schriftlich bei StuttgartKonzert sowie im Internet unter www.stuttgartkonzert.de bestellt werden. Im Internet kann der Kunde aus den zur Verfügung stehenden Preiskategorien auswählen und diese über ein Anklicken des Buttons „In den Warenkorb“ in einen sogenannten Warenkorb sammeln. Des Weiteren finden die Sonderbestimmungen für den Kartenverkauf im Internet Anwendung.
b. Umfang und Verlängerung des Abonnements:
Ein Abonnement gilt grundsätzlich für eine Saison. Es verlängert sich automatisch um eine weitere Saison, wenn nicht fristgerecht zum 1. Juni oder dem den Kunden mitgeteilten Termin gekündigt wird. Die Kündigung ist per Fax, Email (an info@stuttgartkonzert.de) oder in Schriftform auf dem Postweg (StuttgartKonzert Veranstaltungs GmbH, Reinsburgstr. 33, 70178 Stuttgart) möglich. Der Abonnementpreis bestimmt sich jeweils nach der gewählten Preiskategorie. Die Preiskategorien sind auf www.stuttgartkonzert.de und in diversen von StuttgartKonzert herausgegebenenen Printmedien erinsehbar. StuttgartKonzert behält sich vor, die Anzahl der Veranstaltungen in den einzelnen Abonnements sowie die Abonnementbedingungen und die Preise für die jeweils kommende Saison zu ändern. Derartige Änderungen werden dem Kunden vor dem Inkrafttreten der Änderung rechtzeitig mitgeteilt und erst ab dem der Ankündigung der Änderung folgenden Verlängerungszeitpunkt für das jeweilige Abonnement wirksam.
9. Haftung/Haftungsbegrenzung
a. StuttgartKonzert haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ohne Beschränkung für Schäden aus der auch nur fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden. Das gleiche gilt für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten.
b. Für sonstige Schäden ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit von StuttgartKonzert sowie seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.
10. Gewerbsmäßiger Weiterverkauf
Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig, es sei denn, StuttgartKonzert hat ihre vorherige Zustimmung erteilt. Die Zutrittsberechtigung zu einer Vorstellung wird nur durch eine Karte begründet, die unmittelbar von StuttgartKonzert, Eventim oder von einem Dritten mit vorheriger Zustimmung des jeweilig oben genannten Ticketanbieters erworben wird. Für jeden Verstoß gegen das vorbenannte Verbot zahlt der Verursacher dem Veranstalter eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 Euro. Weiterhin behält sich StuttgartKonzert vor, Personen, die gegen das vorstehend aufgeführte Verbot verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen.
11. Speicherung von Daten/Datenschutz
StuttgartKonzert verwendet personenbezogene Daten von Kunden nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen oder einer vom Kunden erteilten datenschutzrechtlichen Einwilligung. Bezüglich der Details zum Umgang mit personenbezogenen Daten wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.
12. Anwendbares Recht/Fremde AGB
Auf alle Verträge, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit.
13. Erfüllungsort/Gerichtsstand
a. Erfüllungsort für alle beiderseitigen Verpflichtungen ist Stuttgart.
b. Für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, die Bestellungen aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Durchführung der Veranstaltung betreffen, ist das LG Stuttgart zuständig.